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VGH Bayern, 16.04.1998 - 3 B 95.3920 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13
Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund …
Dies kann auch als indirekte Verneinung der Frage gewürdigt werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.4.1998 - 3 B 95.3920 -, juris Rn 5).Eine solche Verhaltensweise führt zweifelsfrei zur Bejahung einer Sorgfaltspflichtverletzung in dem dargestellten Sinne und der verschärften Haftung (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen auch Bay. VGH, Urteil vom 16.4.1998, a. a. O.; Urteil vom 24.4.2001 - 3 B 97.87 -, juris).
Denn die Beihilfestelle ist in rechtlich vertretbarer Weise (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.4.1998, a. a. O.) davon ausgegangen, dass der Kläger mit seinem Verhalten die Frage indirekt hatte verneinen wollen.